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Pflege Intensiv GmbH

Haushaltshilfe nach § 24h und § 38 SGB V

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, nach der Geburt und bei Krankheit

Wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, übernehmen wir Einkauf, Küche, Wäsche und die Versorgung Ihrer Kinder. Die Kosten trägt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Krankenkasse.
Mitarbeiterin der Pflege Intensiv GmbH an den Firmenfahrzeugen vor dem Standort in Werl

Wann Sie Anspruch haben

Drei Situationen, in denen die Krankenkasse Haushaltshilfe zahlt

In allen drei Fällen gilt: Die Hilfe gibt es nur, wenn keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Schwangerschaft und Entbindung

§ 24h SGB V

Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können – etwa bei ärztlich angeordneter Schonung oder in den ersten Wochen nach der Geburt – und niemand im Haushalt einspringen kann. Ein Kind im Haushalt ist dafür keine Voraussetzung.

Krankheit mit Kind im Haushalt

§ 38 Abs. 1 Satz 1–2 SGB V

Wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha oder häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht führen können und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, im Haushalt lebt.

Schwere Krankheit ohne Pflegegrad

§ 38 Abs. 1 Satz 3–4 SGB V

Nach einer Operation oder bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit – bis zu vier Wochen, mit Kind unter zwölf Jahren bis zu 26 Wochen. Das gilt nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Was wir übernehmen

Der Haushalt läuft weiter, die Kinder sind versorgt

Haushaltshilfe heißt: Wir erledigen die Arbeit, die sonst Sie im Haushalt leisten. Das betrifft ausdrücklich auch die Versorgung Ihrer Kinder – vom Frühstück über den Weg zur Kita bis zum Abendessen.

Wir fahren den gesamten Kreis Soest sowie Hamm, Unna, Kamen und Menden an. Den Umfang stimmen wir vor dem ersten Einsatz mit Ihnen ab, damit er zu dem passt, was Ihre Krankenkasse bewilligt.

  • Einkaufen und Besorgungen
  • Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
  • Wohnung sauber halten
  • Kinder versorgen und betreuen
  • Kinder zu Kita oder Schule bringen und abholen

Kosten

Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten

Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass niemand sonst im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Bei Schwangerschaft ohne Zuzahlung

Für Haushaltshilfe nach § 24h SGB V sieht das Gesetz keine Zuzahlung vor. Bei Haushaltshilfe wegen Krankheit zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.

Selbst beschaffte Hilfe wird erstattet

Stellt die Krankenkasse keine Haushaltshilfe, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Kraft in angemessener Höhe (§ 38 Abs. 4 SGB V). Was angemessen ist, legt jede Kasse selbst fest.

Vor dem ersten Einsatz sagen wir Ihnen, was unsere Hilfe kostet, und klären mit Ihnen, welchen Teil Ihre Krankenkasse übernimmt. Haben Sie einen Pflegegrad, ist oft die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag der passende Weg.

Häufige Fragen

Was Familien uns zur Haushaltshilfe fragen

Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist: Rufen Sie an. Wir beantworten sie am Telefon, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe?

Bei Ihrer Krankenkasse, am besten bevor die Hilfe beginnt. Die meisten Kassen verlangen eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können – bei Schwangerschaft stellt sie in der Regel die Frauenärztin oder die Hebamme aus. Wir gehen den Antrag gerne mit Ihnen durch.

Bekomme ich Haushaltshilfe, wenn mein Partner zuhause ist?

In der Regel nicht. Der Anspruch besteht nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Ist Ihr Partner berufstätig und kann sich nicht freinehmen, prüft die Krankenkasse den Einzelfall.

Wie lange gibt es Haushaltshilfe?

Bei Schwangerschaft und Entbindung so lange, wie es medizinisch notwendig ist; eine feste Höchstdauer nennt § 24h SGB V nicht. Bei schwerer Krankheit ohne Pflegegrad sind es bis zu vier Wochen, lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, bis zu 26 Wochen.

Zahlt die Kasse auch, wenn Verwandte helfen?

Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet die Krankenkasse keine Vergütung. Sie kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall übernehmen, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Ersatzkraft stehen (§ 38 Abs. 4 SGB V).

Ich habe einen Pflegegrad – gibt es trotzdem Hilfe im Haushalt?

Haushaltshilfe wegen eigener Krankheit ist bei Pflegegrad 2 bis 5 ausgeschlossen. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für hauswirtschaftliche Unterstützung nutzen. Geht es um die Versorgung Ihrer Kinder, schließt ein Pflegegrad die Haushaltshilfe nicht aus.

Was machen Sie konkret im Haushalt?

Das, was sonst Sie erledigen würden: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung und die Versorgung der Kinder. Den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Medizinische Pflege gehört nicht zur Haushaltshilfe – die übernehmen wir bei Bedarf als ambulante Pflege.

Die Angaben geben den Stand der gesetzlichen Regelungen im September 2026 wieder und sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Haushaltshilfe bewilligt wird, entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall; manche Kassen gewähren per Satzung zusätzliche Leistungen.

Sie brauchen Hilfe im Haushalt?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden und klären mit Ihnen, wie es weitergeht.

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