Zum Inhalt springen
Pflege Intensiv GmbH

Häusliche Krankenpflege: Verordnung, Leistungen und Zuzahlung

Aktualisiert am · 7 Minuten Lesezeit

Inhalt dieses Artikels
  1. 1. Was ist häusliche Krankenpflege?
  2. 2. Welche Leistungen kann der Arzt verordnen?
  3. 3. Von der Verordnung zum ersten Einsatz
  4. 4. Was kostet häusliche Krankenpflege?
  5. 5. Warum eine Verordnung abgelehnt werden kann
  6. 6. Häusliche Krankenpflege und Pflegegrad
  7. 7. Häufige Fragen
  8. 8. Fazit
Kurz beantwortet
Häusliche Krankenpflege ist medizinische Pflege zuhause, die der Arzt verordnet und die Krankenkasse bezahlt – etwa Verbandwechsel, Insulingabe, Medikamente oder Kompressionsstrümpfe. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung zu, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr.
  • Rechtsgrundlage: § 37 SGB V und HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
  • Verordnung: Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus bei der Entlassung.
  • Genehmigung: durch die Krankenkasse; Verordnung rechtzeitig einreichen.
  • Unabhängig vom Pflegegrad: belastet die Leistungen der Pflegekasse nicht.

Was ist häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bringt ärztlich verordnete Pflege zu Patientinnen und Patienten nach Hause, wenn sie die Maßnahmen nicht selbst durchführen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Ausgeführt wird sie von zugelassenen ambulanten Pflegediensten.

Das Gesetz kennt drei Formen (§ 37 SGB V):

  • Behandlungssicherungspflege: medizinische Leistungen, die eine ärztliche Behandlung absichern – der häufigste Fall.
  • Krankenhausvermeidungspflege: Grund- und Behandlungspflege sowie Hauswirtschaft, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.
  • Unterstützungspflege: Grundpflege und Hauswirtschaft nach einer Operation oder bei schwerer Krankheit, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, ebenfalls bis zu vier Wochen.

Welche Leistungen kann der Arzt verordnen?

Was verordnet werden darf, steht im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie. Zu den häufigsten Leistungen gehören:

LeistungBeispiel aus dem Alltag
MedikamentengabeTabletten richten und verabreichen, Augentropfen
InjektionenInsulin, Thrombosespritzen
Blutzuckermessungbei intensivierter Insulintherapie
WundversorgungVerbandwechsel bei akuten und chronischen Wunden
KompressionsbehandlungKompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Verbände anlegen
DekubitusbehandlungLagerung und Versorgung bei Druckgeschwüren

Von der Verordnung zum ersten Einsatz

  1. Verordnung: Der Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Die erste Verordnung soll in der Regel höchstens 14 Tage umfassen (§ 5 HKP-Richtlinie).
  2. Pflegedienst wählen: Sie entscheiden, welcher zugelassene Dienst kommt, und geben ihm die Verordnung.
  3. Einreichen: Die Verordnung muss der Krankenkasse spätestens am vierten Arbeitstag nach Ausstellung vorliegen. Dann zahlt die Kasse die Leistungen auch, solange sie noch nicht entschieden hat (§ 6 Abs. 5 HKP-Richtlinie). Meist übernimmt das der Pflegedienst.
  4. Genehmigung: Die Krankenkasse prüft und genehmigt.
  5. Folgeverordnung: Wird die Pflege länger gebraucht, stellt der Arzt sie in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf aus.

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen (§ 39 Abs. 1a SGB V). So entsteht keine Lücke, bis der Hausarzt übernimmt.

Was kostet häusliche Krankenpflege?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Erwachsene zahlen eine Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr (§ 37 Abs. 5 und § 61 Satz 3 SGB V). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Wer die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen.

Warum eine Verordnung abgelehnt werden kann

  • Jemand im Haushalt kann es übernehmen: Die Kasse genehmigt nur, was weder Sie noch eine im Haushalt lebende Person leisten kann (§ 6 Abs. 3 HKP-Richtlinie).
  • Grundpflege bei Pflegegrad 2 bis 5: Waschen und Anziehen zahlt dann die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse.
  • Leistung nicht im Verzeichnis oder Voraussetzungen nicht erfüllt, etwa bei Blutzuckermessung ohne intensivierte Insulintherapie.
  • Verordnung zu spät eingereicht.

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sprechen Sie vorher mit dem verordnenden Arzt – oft reicht eine ergänzende Begründung.

Häusliche Krankenpflege und Pflegegrad

Häusliche Krankenpflege und Leistungen der Pflegeversicherung laufen nebeneinander. Wer Pflegegrad 3 hat und täglich Insulin braucht, bekommt die Injektionen über die Krankenkasse und kann den Sachleistungsbetrag der Pflegekasse vollständig für Körperpflege und Haushalt nutzen. Das ist einer der Gründe, warum eine sorgfältige Abgrenzung durch den Pflegedienst bares Geld wert ist. Mehr dazu unter Pflegesachleistungen.

Häufige Fragen

Brauche ich für häusliche Krankenpflege einen Pflegegrad?

Nein. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse und unabhängig vom Pflegegrad.

Wie lange kann häusliche Krankenpflege verordnet werden?

Behandlungspflege so lange, wie sie medizinisch nötig ist, mit Folgeverordnungen. Krankenhausvermeidungs- und Unterstützungspflege sind auf vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt; länger nur in begründeten Ausnahmefällen.

Wer reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein?

Sie selbst oder – meistens – der Pflegedienst in Ihrem Auftrag. Entscheidend ist, dass sie bis zum vierten Arbeitstag nach Ausstellung vorliegt.

Darf eine Pflegefachkraft selbst verordnen?

Seit 2026 können Pflegefachpersonen nach einer ärztlichen Erstverordnung bestimmte Folgeverordnungen ausstellen (§ 15a SGB V). Welche Leistungen das umfasst, wird noch in einem Katalog festgelegt.

Fazit

Häusliche Krankenpflege bringt medizinische Pflege nach Hause, bezahlt von der Krankenkasse und unabhängig vom Pflegegrad. Wichtig sind eine vollständige Verordnung und die Vorlage bei der Kasse innerhalb von vier Arbeitstagen. Die Zuzahlung bleibt überschaubar und endet nach 28 Tagen im Jahr.

Weiterlesen: Pflegesachleistungen · Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Stand der gesetzlichen Regelungen: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse im Einzelfall.

Passend dazu aus unserem Angebot

Wir versorgen Werl, Soest, Ense, Wickede (Ruhr) und Arnsberg-Neheim mit ihrer Umgebung. Auf dieser Seite lesen Sie, wie das konkret abläuft.

Behandlungspflege und Wundversorgung

Weitere Beiträge finden Sie in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige.

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir klären mit Ihnen, welche Leistung infrage kommt und wie sich die Versorgung zuhause organisieren lässt – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Ihr Partner für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung aus Werl

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.

AnrufenBeratung