- Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI, ab Pflegegrad 2.
- Abrechnung: direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
- Preise: zwischen Dienst und Pflegekassen vereinbart, vorab schriftlich mitzuteilen.
- Nicht enthalten: ärztlich verordnete Behandlungspflege – die zahlt die Krankenkasse.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind die Leistung der Pflegeversicherung für professionelle Pflege zuhause. Der Name kommt daher, dass die Pflegekasse nicht Geld an Sie zahlt, sondern die Pflege selbst„als Sache“ stellt: Ein ambulanter Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, kommt zu Ihnen und rechnet direkt mit der Kasse ab.
Das Gesetz nennt drei Bereiche (§ 36 Abs. 1 SGB XI): körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Duschen, Anziehen, Lagern oder Hilfe beim Essen; pflegerische Betreuung, etwa Hilfe bei der Tagesstruktur oder Beaufsichtigung bei Demenz; und Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Kochen oder Wäsche.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?
| Pflegegrad | Sachleistung höchstens pro Monat | zum Vergleich: Pflegegeld |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € |
Die Sachleistung ist bei jedem Pflegegrad mehr als doppelt so hoch wie das Pflegegeld. Der Gesetzgeber bezahlt Fachkräfte höher als die unentgeltliche Pflege durch Angehörige. Wer Pflegegeld bezieht und den Pflegedienst nicht nutzt, verzichtet deshalb rechnerisch auf den größeren Betrag.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst rechnet nicht frei nach Stunden ab, sondern nach Preisen, die er mit den Pflegekassen vereinbart hat (§ 89 SGB XI). Jede Leistung – etwa eine kleine oder große Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen oder eine Einkaufsbegleitung – hat einen festen Preis. Diese Preise unterscheiden sich von Dienst zu Dienst, weil jeder sie selbst verhandelt.
Das Gesetz schützt Sie vor Überraschungen: Der Pflegedienst muss Sie vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 120 Abs. 3 SGB XI). Für Leistungen über dem Höchstbetrag darf er Ihnen keinen höheren Preis berechnen als den mit den Kassen vereinbarten (§ 120 Abs. 4 SGB XI). Den Pflegevertrag können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
Eine einfache Rechnung zeigt, wie das Budget wirkt. Angenommen, ein morgendlicher Einsatz mit Körperpflege kostet 40 Euro (ein reiner Beispielwert, nicht unser Preis): Bei 30 Einsätzen im Monat fallen 1.200 Euro an. Mit Pflegegrad 3 zahlt die Kasse alles, und 297 Euro der Sachleistung bleiben ungenutzt – dafür gibt es anteiliges Pflegegeld. Mit Pflegegrad 2 trägt die Kasse 796 Euro, 404 Euro wären Eigenanteil.
Pflegesachleistung und häusliche Krankenpflege trennen
Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung. Verbandwechsel, Insulin spritzen, Medikamente verabreichen oder Kompressionsstrümpfe anziehen verordnet der Arzt als häusliche Krankenpflege, und die Krankenkasse bezahlt sie nach § 37 SGB V. Das schont den Sachleistungsbetrag der Pflegekasse. Wie die Verordnung funktioniert, steht im Beitrag Häusliche Krankenpflege.
Was passiert, wenn die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird?
Bleibt ein Teil der Sachleistung ungenutzt, gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens zahlt die Pflegekasse automatisch anteiliges Pflegegeld aus, wenn Sie die Kombinationsleistung gewählt haben. Zweitens können Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für Hauswirtschaft oder Betreuung (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das nennt sich Umwandlungsanspruch.
So kommt der Pflegedienst ins Haus
- Pflegegrad 2 oder höher liegt vor oder ist beantragt.
- Erstgespräch mit dem Pflegedienst: Was wird gebraucht, zu welchen Zeiten?
- Schriftlicher Kostenvoranschlag mit Kassenanteil und möglichem Eigenanteil.
- Pflegevertrag; der Dienst meldet die Versorgung bei der Pflegekasse an.
- Abrechnung läuft direkt zwischen Dienst und Kasse.
Häufige Fragen
Muss ich Pflegesachleistungen beantragen?
Sie geben im Antrag auf Pflegeleistungen an, ob Sie Sachleistung, Pflegegeld oder eine Kombination möchten. Wechseln Sie später, teilen Sie das der Pflegekasse mit; an eine Kombination sind Sie sechs Monate gebunden.
Kann ich den Pflegedienst frei wählen?
Ja, jeder Pflegedienst mit Versorgungsvertrag kommt infrage. Sie können auch mehrere Anbieter nebeneinander beauftragen.
Zahlt die Pflegekasse auch für Haushaltshilfe?
Ja, Hilfen bei der Haushaltsführung gehören zu den Sachleistungen, wenn ein zugelassener Dienst sie erbringt. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag.
Was ist, wenn die Pflege teurer wird als der Höchstbetrag?
Den Rest zahlen Sie selbst, zum vereinbarten Preis. Reicht Ihr Einkommen nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege leisten. Oft lohnt sich auch ein Höherstufungsantrag.
Fazit
Pflegesachleistungen sind der größte Geldtopf der häuslichen Pflege: bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5, direkt abgerechnet zwischen Pflegedienst und Kasse. Entscheidend ist ein Kostenvoranschlag vorab, damit klar ist, welche Einsätze der Betrag trägt und ob ein Eigenanteil bleibt.
Weiterlesen: Pflegegeld · Kombinationsleistung
Stand der gesetzlichen Regelungen: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse im Einzelfall.

