- Punktwert: 90 bis 100 Punkte.
- Pflegegeld: 990 € im Monat.
- Sachleistung: bis 2.299 € im Monat.
- Besonderheit: in besonderen Bedarfslagen auch unter 90 Punkten möglich.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 SGB XI). Die Begutachtung ergibt 90 bis 100 Punkte. Betroffen sind Menschen, die in fast allen Lebensbereichen vollständig auf Hilfe angewiesen sind – etwa bettlägerige Menschen mit fortgeschrittener Demenz, nach einem schweren Schlaganfall oder mit einer neurologischen Erkrankung im Endstadium.
Eine Sonderregel gilt für „besondere Bedarfskonstellationen“mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf: Dann kann Pflegegrad 5 auch festgestellt werden, wenn die Punktzahl unter 90 liegt (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Welche Fälle das sind, legen die Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes fest; als Beispiel gilt der vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion beider Arme und Beine.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
| Leistung | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 € im Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung | bis 2.299 € im Monat | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | § 45b SGB XI |
| Umwandlungsanspruch | bis 919,60 € im Monat | § 45a Abs. 4 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 2.085 € im Monat | § 41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr (gemeinsam) | § 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
Pflegegrad 5 zuhause
Pflegegrad 5 zuhause ist möglich, verlangt aber eine gute Organisation. In der Regel kommt ein ambulanter Pflegedienst mehrmals täglich, die Familie übernimmt die Zeit dazwischen, und technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett mit Aufrichtfunktion, ein Lifter oder eine Antidekubitus-Matratze erleichtern die Arbeit. Pflegebetten und andere technische Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse meist leihweise; Erwachsene zahlen höchstens 25 Euro je Hilfsmittel zu.
Mit 2.299 Euro Sachleistung lassen sich bei Pflegegrad 5 mehrere tägliche Einsätze finanzieren. Ob das für morgens, mittags und abends reicht, hängt vom Umfang ab. Lassen Sie sich vom Pflegedienst einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben – dazu ist er nach § 120 Abs. 3 SGB XI verpflichtet.
Braucht ein Mensch rund um die Uhr medizinische Überwachung, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle, reicht ambulante Pflege nicht aus. Dann kommt außerklinische Intensivpflege infrage, die die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung bezahlt.
Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegegrad 5 belastet Angehörige stark. Drei Leistungen schaffen Luft: Die Tagespflege mit bis zu 2.085 Euro im Monat kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Der Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt bis zu acht Wochen Vertretung oder Kurzzeitpflege. Und der Entlastungsbetrag von 131 Euro deckt stundenweise Betreuung durch anerkannte Anbieter. Wer pflegt und mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen aufwendet, bekommt außerdem Rentenbeiträge von der Pflegekasse (§ 44 SGB XI).
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?
990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Sachleistung im Monat. Mit Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmitteln kommt deutlich mehr zusammen.
Wie oft muss bei Pflegegrad 5 ein Beratungsbesuch stattfinden?
Bei reinem Pflegegeldbezug halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich auf Wunsch. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Ist Pflegegrad 5 zuhause oder im Heim besser?
Das hängt von der Wohnung, der Kraft der Familie und dem medizinischen Bedarf ab. Zuhause ist es mit Pflegedienst und Hilfsmitteln häufig möglich; wenn die Angehörigen dauerhaft über ihre Grenzen gehen, ist ein Heim keine Niederlage.
Fazit
Pflegegrad 5 bringt die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung: 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro für einen Pflegedienst, dazu Tagespflege, Vertretung und Hilfsmittel. Zuhause gelingt die Versorgung mit einem Pflegedienst, der mehrmals täglich kommt, und Angehörigen, die die Entlastungsleistungen auch wirklich nutzen.
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Stand der gesetzlichen Regelungen: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse im Einzelfall.

